Stornierungsfristen
Unter Einhaltung einer Stornierungsfrist von bis zu 48 Stunden wegen:
➜ Schlechtleistung
➜ Unzureichende Arbeitsergebnisse
Bereits gebuchte Schichten werden bis zum Ablauf der Frist in Rechnung gestellt.
Ohne Einhaltung einer Stornierungsfrist:
➜ Bei Auswahlverschulden: Das Talent erfüllt nicht die von Ihnen gewünschten Qualifikationsanforderungen
➜ Wenn Gründe vorliegen, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen (z.B. Betrug, Diebstahl, Arbeitsverweigerung, etc.)
In diesem Fall ist nur die bis dahin geleistete Arbeit zu bezahlen.
Mindest-Arbeitszeit und Kürzung der Arbeitszeit eines Mitarbeiters
➜ Die Mindest-Arbeitszeit pro Talent pro Auftrag beträgt 4 Stunden.
➜ Kürzungen bereits gebuchter Schichtzeiten können nur unter den o.g. Stornierungsfristen reduziert werden.
Vermittlungsprovision bei Übernahme
➜ Bei der Übernahme von kurzfristig beschäftigten Studenten berechnen wir eine Vermittlungspauschale von 800 EUR, unabhängig von der Überlassungsdauer und der Anzahl der Schichten bei Ihnen im Betrieb (selbstverständlich bleibt es Ihnen vorbehalten uns nachzuweisen, dass das zweifache Bruttomonatsgehalt des Leiharbeitnehmers bei Ihnen geringer ausfallen wird)
➜ Bei der Übernahme von langfristig beschäftigen Studenten in Ihrem Betrieb orientiert sich die Vermittlungsprovision am zukünftigen zweifachen Bruttomonatsgehalt des Leiharbeitnehmers bei Ihnen; diese verringert sich um jeden vollen Monat der Überlassung um jeweils ein Zwölftel.
Prüfung der Zeiterfassung
➜ Bitte prüfen Sie die erfassten Zeiten innerhalb von 48 Stunden nach Schichtende. Eine Korrektur ist im Nachgang nicht mehr möglich und wird in Rechnung gestellt
Zulässige Arbeits- und Pausenzeiten
➜ Die maximale Arbeitszeit liegt bei 10 Stunden pro Tag. Achten Sie bitte streng darauf, dass diese nicht überschritten wird.
➜ Bitte achten Sie auch auf die Einhaltung der Pausenzeiten von 30 Minuten bei mehr als 6 Stunden und 45 Minuten bei mehr als 9 Stunden. Eine Unterschreitung ist nicht zulässig.
Unentschuldigtes Fehlen
Erkrankt ein von uns überlassener Mitarbeiter oder erscheint aus anderen Gründen nicht zur Arbeit, sind wir bemüht, Ihnen schnellstmöglich gleichwertiges Ersatzpersonal ohne Berechnung weiterer Kosten zur Verfügung zu stellen, sofern Sie das möchten.
Sie können uns wie folgt unterstützen:
➜ Kontaktieren Sie uns sofort telefonisch, damit wir ggf. schnellstmöglich einen Ersatz finden können.
➜Setzen Sie in der Buchungsplattform ein Häkchen bei „Talent nicht erschienen“, damit wir das Fehlen dokumentiert haben.
Haftung
Zenjob haftet für das Auswahlverschulden, nicht aber für einen bestimmten Erfolg der Tätigkeit der Mitarbeiter, für Arbeitsergebnisse, Schäden oder für Schlechtleistung haften. Unsere Haftung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn dem Mitarbeiter die Obhut für Geld, Wertpapiere oder sonstige Wertsachen übertragen wird, genau wie in Fällen der höheren Gewalt, in den oben genannten Fällen müssten Sie den Schaden Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung melden.
Bewertungsfunktion
Sie haben die Möglichkeit, unsere Talents nach jeder Schicht zu bewerten. So stellen Sie sicher, dass Sie bei zukünftigen Buchungen vorrangig Talents erhalten, die Sie positiv bewertet haben. Außerdem helfen Sie uns so, weitere Informationen zur Qualität und Eignung unserer Talents zu sammeln.
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.